Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website der Stiftungsforsten Kloster Haina unter www.stiftungsforsten.lwv-hessen.de.
Die Stiftungsforsten Kloster Haina sind bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit dem Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) barrierefrei zugänglich zu gestalten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist aufgrund der nachfolgend beschriebenen Barrieren teilweise mit den Anforderungen der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) vereinbar. Die Anforderungen an die Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 HessBGG erlassen wurde. Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung, die im Zeitraum vom 1. August 2026 bis zum 7. August 2026 durchgeführt wurde.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei. Die Behebung der bekannten Barrieren ist bereits eingeleitet und erfolgt schrittweise im Rahmen der technischen und redaktionellen Weiterentwicklung des Internetauftritts.
- Sprunglinks: Die vorhandenen Sprunglinks sind teilweise nicht eindeutig beschriftet oder entsprechen noch nicht vollständig den Anforderungen an eine barrierefreie Navigation. Die Beschriftungen werden überarbeitet.
- Inhalte in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache: Informationen in Deutscher Gebärdensprache sowie in Leichter Sprache stehen derzeit noch nicht für nach den geltenden Vorgaben empfohlenen Inhalte zur Verfügung. Eine Bereitstellung dieser Inhalte ist vorgesehen.
Die Barrierefreiheit des Internetauftritts wird kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt. Bereits bekannte Barrieren werden schrittweise beseitigt und bei zukünftigen technischen sowie redaktionellen Änderungen berücksichtigt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 7. August 2026 erstellt und zuletzt am 7. August 2026 überprüft. Diese Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei Änderungen des Internetauftritts aktualisiert.
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten dieser Website aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten in einer für Sie zugänglichen Form? Dann nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Ansprechstelle Barrierefreiheit der Stiftungsforsten Kloster Haina
- Tel.: 06456 2210 100
- E-Mail: info.skh@lwv-hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 – 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de
Online-Antrag auf Einleitung eines Durchsetzungsverfahrens
